Nachteilsausgleich
Medizinisch ausgewiesene Einschränkungen können Sie in Ihrer Lehre beeinträchtigen. In solchen Fällen sieht das Gesetz einen Nachteilsausgleich vor, damit Sie Ihre Lehre dennoch erfolgreich abschliessen können. Wie der Nachteilsausgleich funktioniert, erfahren Sie auf dieser Seite.
Kompakte Übersicht
Dieses Dokument liefert Ihnen auf einen Blick alles Wichtige rund um den Nachteilsausgleich.
Gesuch um Gewährung eines Nachteilsausgleichs
Beantragen Sie mit diesem Gesuch die Gewährung des Nachteilsausgleichs. Das Gesuch können Sie bei Lehrbeginn oder bei Erkennung von besonderen Bedürfnissen und Lernauffälligkeiten stellen.
Empfehlung der SBBK-Kommission zum Nachteilsausgleich
Die Schweizerische Bildungsämter-Konferenz SBBK hat ihre Empfehlung zum Nachteilsausgleich in diesem Dokument zusammengefasst.
Fragen zum Nachteilsausgleich?
Bitte senden Sie Corina Steffen Ihr Anliegen per E-Mail. Besten Dank.