EFZ Anerkennung für ausländische Bildungsabschlüsse

Wenn Sie bereits über einen ausländischen Bildungsabschluss in der Pflege verfügen, können Sie eine Zusatzausbildung absolvieren und diesen in der Schweiz anerkennen lassen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie auf dieser Seite.

Anerkennung Dokument

Voraussetzungen für die Anerkennung

  • Aufenthaltsbewilligung

    Sie haben eine gültige Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung in der Schweiz.

  • Bildungsabschluss

    Sie verfügen über einen ausländischen Bildungsabschluss in der Pflege.

  • Deutschkenntnisse

    Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens dem Niveau B2. Mit diesem Test können Sie prüfen, ob Sie diese Anforderung erfüllen.

  • SRK-Teilentscheid

    Sie können einen SRK-Teilentscheid betreffend Anerkennungsgesuch vorweisen.

  • Zertifikat

    In der Zusatzausbildung schliessen Sie jedes Modul mit einer Modulprüfung und die gesamte Ausbildung mit einem Zertifikat ab. Dieses Zertifikat ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses in der Schweiz.

  • Ablauf

    Den detaillierten Ablauf zur schweizerischen Anerkennung als Fachfrau/Fachmann Gesundheit finden Sie hier.

Aufbau und Kosten

Die Wahl der Module richtet sich nach dem Teilentscheid des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK).     

Anmeldeformular

WIr freuen uns über Ihre Anmeldung.

Zusatzausbildung für ausländische Bildungsabschlüsse in Pflege

Kontakt

Laura Moell

Berufsverantwortliche FAGE verkürzt

Manuela Würmli

Sachbearbeiterin Administration