EFZ Anerkennung für ausländische Bildungsabschlüsse
Wenn Sie bereits über einen ausländischen Bildungsabschluss in der Pflege verfügen, können Sie eine Zusatzausbildung absolvieren und diesen in der Schweiz anerkennen lassen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie auf dieser Seite.

Voraussetzungen für die Anerkennung
Aufenthaltsbewilligung
Sie haben eine gültige Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung in der Schweiz.
Bildungsabschluss
Sie verfügen über einen ausländischen Bildungsabschluss in der Pflege.
Deutschkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens dem Niveau B2. Mit diesem Test können Sie prüfen, ob Sie diese Anforderung erfüllen.
SRK-Teilentscheid
Sie können einen SRK-Teilentscheid betreffend Anerkennungsgesuch vorweisen.
Zertifikat
In der Zusatzausbildung schliessen Sie jedes Modul mit einer Modulprüfung und die gesamte Ausbildung mit einem Zertifikat ab. Dieses Zertifikat ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses in der Schweiz.
Ablauf
Den detaillierten Ablauf zur schweizerischen Anerkennung als Fachfrau/Fachmann Gesundheit finden Sie hier.
Aufbau und Kosten
Die Wahl der Module richtet sich nach dem Teilentscheid des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK).
Anmeldeformular
WIr freuen uns über Ihre Anmeldung.
Zusatzausbildung für ausländische Bildungsabschlüsse in Pflege